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Kinderhaus "Müzchen"
Familienzentrum Landshut e. V.
Das Kinderhaus besteht aus zwei Gruppen:
Minimüzchen:
Betreut werden bis zu 15 Kinder in der Altersspanne von einem Jahr bis drei Jahren. In der Krippengruppe erleben unsere Kleinsten Ihren Alltag in familiärer Atmosphäre. Unsere drei Pädagog*innen begleiten die Kinder liebevoll in ihrer gesamten Entwicklung.
Zipfelmüzchen:
Hier werden bis zu 16 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt von zwei Kolleginnen betreut. Die Naturgruppe ist in unserem Garten beheimatet. Aber auch das gesamte umliegende Gelände, sowie die Stadt ist unser "Raum". Als Basis und Rückzugsort dient der Bauwagen im Garten des Kinderhauses. Unser kompetentes Personal bietet den Kindern verschiedene Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten.
Preise Kinderhaus Müzchen
KRIPPENGRUPPE MINIMÜZCHEN
Elternbeiträge
Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der vereinbarten wöchentlichen Buchungszeit.
- bis 25 Stunden wöchentlich: 220,00 € pro Monat
- bis 30 Stunden wöchentlich: 235,00 € pro Monat
- bis 35 Stunden wöchentlich: 250.00 € pro Monat
- bis 40 Stunden wöchentlich: 265,00 € pro Monat
- ab 40,5 Stunden wöchentlich: 280,00 € pro Monat
weitere Kosten pro Monat
- Spiel- und Getränkegeld: 5,00 €
- Mittagessen: max. 65,00 €
- Vereinsmitgliedschaft: 3,50 €
NATURGRUPPE ZIPFELMÜZCHEN
Elternbeiträge
Die Höhe des Elternbeitrages bemisst sich nach der vereinbarten wöchentlichen Buchungszeit.
- bis 25 Stunden wöchentlich: 100,00 € pro Monat
- bis 30 Stunden wöchentlich: 110,00 € pro Monat
- bis 35 Stunden wöchentlich: 120.00 € pro Monat
- bis 40 Stunden wöchentlich: 130,00 € pro Monat
- ab 40,5 Stunden wöchentlich: 140,00 € pro Monat
weitere Kosten pro Monat
- Spiel- und Getränkegeld: 5,00 €
- Mittagessen: max. 70,00 €
- Vereinsmitgliedschaft: 3,50 €
Vormerkung zum Kinderhaus
Sie haben Interesse an einem Platz bei uns im Kinderhaus?
Dann melden Sie sich am besten über die Internetplattform "little bird" an. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen melden.
Aufnahmekriterien
Grundsätzlich werden Kinder aller Nationalitäten und Religionen aufgenommen.
Aufnahmeberechtigt sind Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Erreichung der Schulpflicht.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Die Dringlichkeit ist jeweils in geeigneter Form durch die Eltern nachzuweisen.
Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht entscheidend!
Darüber hinaus entscheidet die Leitung des Müzchens über die Aufnahme der Kinder unter Beachtung der sozialen und / oder pädagogischen Aspekte.
1. Geschwisterkinder
2. Kinder, deren Elternteil alleinerziehend und berufstätig ist
3. Kinder, deren Elternteil alleinerziehend ist
4. Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden
5. Kinder von berufstätigen Eltern
7. Kinder von Ehrenamtlichen, die sich in besonderen Maß für das Familienzentrum engagieren